2.2 Übergeordnete politische Handlungsempfehlungen zur urbanen Energiewende Zur erfolgreichen Umsetzung der für die gesamte nationale Energiewende zwingend notwendigen urbanen Energiewende(n) hat die dena gemeinsam mit den Projektpartnern die folgenden übergeordneten Empfehlungen abgeleitet. Sie richten sich an die politischen Entscheider auf Landes-, Bundes- und Europaebene und möchten diese unterstützen, den regulatorischen Rahmen so weiterzuentwickeln, dass die Akteure auf kommunaler Ebene – Kommunalpolitiker, kommunale und privatwirtschaftliche Unternehmen sowie die Bürgerinnen und Bürger – Maßnahmen zur urbanen Energiewende aktiv umsetzen können. 2.2.1 Die urbane Energiewende als querschnittliche Aufgabe verstehen Die urbane Energiewende braucht gemeinsame Ziele. Um den Veränderungsbedarf für alle relevanten Handlungsräume darzustellen und Verbindlichkeit herzustellen, sollte die Bundesregierung die querschnittliche Perspektive der „Energiewende im urbanen Raum“ stärker in den Fokus nehmen und zur Erreichung der übergeordneten Ziele die Zusammenarbeit mit den Städten konkretisieren. Ganzheitliche Konzepte und die breite Einführung und Nutzung von Energie- und Klimaschutzmanagement- Systemen müssen gestärkt werden. Dadurch werden einerseits auch Städte motiviert, andererseits sollen aber auch notwendige Freiräume für individuelle Lösungen geschaffen werden, um spezifische lokale Rahmenbedingungen zu berücksichtigen, beispielsweise die Vorteile der Nutzung von Geothermie in München oder Effizienzvorteile durch die Nutzung größerer Städteverbunde mit städteübergreifenden Fernwärmeschienen im Rheinland. Ziel muss sein, die drei Säulen der integrierten Energiewende auch im urbanen Energiesystem zu verankern: erstens die weitere Erhöhung der Energieeffizienz; zweitens die direkte Nutzung erneuerbarer Energien durch erneuerbaren Strom, Solar- und Geothermie sowie Biomasse; drittens die Bereitstellung erneuerbarer gasförmiger und flüssiger Energieträger und Rohstoffe zur THG-armen Versorgung nicht elektrischer Anwendungen. Der politische Rahmen muss für die drei Säulen im urbanen Raum Investitionsanreize und Planungssicherheit gewährleisten. Handlungsempfehlungen ■ ■ Energieeffizienz nachhaltig steigern: Im Sinne des Prinzips „Efficiency First“ müssen ganzheitliche innovative Ansätze und Konzepte speziell für den urbanen Raum erarbeitet werden, die kurzfristig wirksam zu einer nachhaltigen Senkung des Energiebedarfs führen. Insbesondere in den Sektoren Gebäude und Verkehr müssen „gordische Knoten“ durchschlagen werden, um beispielsweise die Sanierungsraten signifikant zu erhöhen und die Energieeffizienz im Verkehr maßgeblich zu verbessern. Hierzu empfehlen wir der Bundesregierung die Initiierung zweier Stakeholder-Dialoge, um gemeinsam mit den Branchenexperten Konzepte und konkrete Umsetzungsvorschläge zu entwickeln. EE-Potenziale im urbanen Raum ausschöpfen: Es gibt vielfältige Konzepte und Ansätze für die Integration von erneuerbaren Energien im urbanen Raum. Für eine breite Umsetzbarkeit müssen Hemmnisse beseitigt und Nutzungskonkurrenzen im Sinne der ganzheitlichen Energiewende entschieden werden. Hierbei sollten insbesondere An- ■ sätze entwickelt werden, wie bestehende Hemmnisse bei innerstädtischer Aufdach-Stromerzeugung beseitigt und innerstädtische (Ab-)Wärmequellen nutzbar gemacht werden können. Erneuerbare gasförmige und flüssige Energieträger und Rohstoffe verfügbar machen: Powerfuels, also aus erneuerbarem Strom erzeugte CO 2 - freie gasförmige und flüssige Energieträger und Rohstoffe, können insbesondere dort für die urbane Energiewende eingesetzt werden, wo strombasierte Anwendungen nicht möglich oder nicht wirtschaftlich sind. Aufgrund ihrer „Drop in“-Fähigkeit können Powerfuels ohne Einschränkung in bestehende Infrastrukturen eingespeist und in bestehenden technischen Anlagen verwendet werden und so unmittelbar zur Senkung der THG-Emissionen im vorhandenen Anlagen- und Fahrzeugpark beitragen. Die hierfür benötigten Technologien sind weitgehend vorhanden, bedürfen aber eines zügigen Markthochlaufs, damit Praxiserfahrungen in den realen Netzen gemacht und weitere Innovationen und Skaleneffekte erzielt werden können. 30 – Teil A
2.2.2 Wirksame CO 2 -Bepreisung im Non-ETS-Bereich setzen und politisch flankieren Die Einführung einer CO 2 -Bepreisung im Non-ETS-Bereich wird von den Projektpartnern als zentrales Element verstanden, um langfristige Planungs- und Investitionssicherheit zu erhöhen und Anreize zur Änderung des Verbrauchsverhaltens oder/und Umstellung technischer Anlagen zur Vermeidung von CO 2 -Emissionen in den Sektoren Gebäude und Verkehr zu erreichen. Dabei kann sowohl die Einführung einer CO 2 -orientierten Ausgestaltung der Energiesteuern als auch ein nationales Emissionshandelssystem so gestaltet werden, dass sich konkrete Lenkungswirkung entfaltet. Die Bundesregierung hat mit der Veröffentlichung der „Eckpunkte für das Klimaschutzprogramm 2030“ 16 (dem sogenannten „Klimapaket“) ein Bekenntnis zur Einführung einer CO 2 -Bepreisung für die Non-ETS-Sektoren Verkehr und Wärme ab 2021 in Form eines nationalen Emissionshandelssystems (nETS) gegeben und gleichzeitig das Ziel einer EU-weit einheitlichen Regelung formuliert. Dabei sollen die Zertifikate in den ersten fünf Jahren zu jährlich steigenden Festpreisen zwischen 10 Euro pro Tonne CO 2 im Jahr 2021 bis 35 Euro im Jahr 2025 ausgegeben werden. Ab dem Jahr 2026 soll eine Handelsplattform für die Auktionierung der Emissionsberechtigungen aufgebaut werden, wobei für das erste Jahr ein Preiskorridor zwischen 35 und 60 Euro vorgesehen ist. Ob Minimal- und Maximalpreise auch nach 2026 gelten, soll im Jahr 2025 geprüft werden. So positiv die hier formulierte Rahmensetzung insbesondere bezüglich der damit zumindest bis 2025 gegebenen Planungssicherheit für die Akteure ist, so negativ ist allerdings die Höhe des festgelegten Emissionspreises zu bewerten: Viele Experten konstatieren, dass das gewählte Preisniveau zu niedrig sei, um Lenkungswirkung entfalten zu können. Zum Vergleich: Im derzeitigen ETS für Energiewirtschaft und Industrie – also Sektoren mit tendenziell geringen THG-Minderungskosten und somit nur geringer Zahlungsbereitschaft – lag der Preis für CO 2 -Emissionsrechte im gesamten bisherigen Jahr 2019 nur an wenigen Tagen im Februar unter 20 Euro pro Tonne CO 2 , der Mittelwert lag in 2019 mit bisher 24,78 Euro je Tonne rund zweieinhalbfach so hoch wie der derzeit für 2021 geplante Einstiegspreis. 17 Um Lenkungswirkung zu entfalten, wird häufig ein CO 2 -Preis größer 50 Euro genannt – dieses Preisniveau sollte daher schon deutlich vor 2026 erreicht werden. Handlungsempfehlungen ■ ■ Wirksame CO 2 -Bepreisung mit Steuerungswirkung ermöglichen: Um die Akteure im urbanen Raum schnell zu CO 2 -reduzierenden Maßnahmen zu motivieren und bereits kurz- und mittelfristig Wirkung zu erzielen, muss die politische Rahmensetzung langfristige Planungs- und Investitionssicherheit geben. Dabei muss der CO 2 -Preis in der Höhe so gestaltet sein, dass er Steuerungswirkung entfalten kann, mit ihm Sektorenkopplung angereizt wird und er emissionsärmere Technologien und Energieanwendungen gegenüber emissionsintensiveren Optionen grundsätzlich wirtschaftlich vorteilhaft macht. Neben der CO 2 -Bepreisung könnte punktuell auch das Ordnungsrecht gezielt den Investitionsspielraum verengen und dadurch den Akteuren Investitionssicherheit geben. Flankierende politische Instrumente kontinuierlich nachverfolgen und schärfen: Eine CO 2 - Bepreisung muss aus heutiger Sicht durch politische Instrumente und Maßnahmen flankiert werden. Dabei sind solche Instrumente insbesondere dort notwendig, wo Marktversagen besteht (oder droht), beispielsweise wegen hoher Komplexität bei Infrastrukturen oder großen Bedarfs für Forschung und (Weiter-)Entwicklung der notwendigen Technologien. Dabei muss ein laufendes Monitoring sicherstellen, dass die einzelnen Maßnahmen und politischen Instrumente die damit verbundenen Erwartungen zur Emissionsminderung auch tatsächlich erfüllen. Nur dann werden die jährlichen CO 2 -Emissionsbudgets auch tatsächlich eingehalten werden können und bei der Vielzahl der im Klimapaket skizzierten Maßnahmen diejenigen mit der besten Wirksamkeit (im Sinne von Effektivität) und höchsten Wirtschaftlichkeit (im Sinne von Kosteneffizienz) identifiziert und fortgesetzt werden können. 16 Bundesregierung, 2019. 17 Finanzen.net, 2019. Teil A – 31
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C3 Mobilität im urbanen Raum 3.2.1
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C3 Mobilität im urbanen Raum 3.3.5
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Anhang Anhang - 231
Literaturverzeichnis C1 Literaturve
Literaturverzeichnis Borderstep Ins
Literaturverzeichnis https://www.en
Literaturverzeichnis Deutsche Energ
Literaturverzeichnis Ellner, M., Sc
Literaturverzeichnis Fraunhofer-Ins
Literaturverzeichnis Institut für
Literaturverzeichnis Notz, J. N. (2
Literaturverzeichnis Stromnetz Berl
Rechtsgrundlagen Rechtsgrundlagen A
Rechtsgrundlagen und anschließende
Abkürzungen Abkürzungen AC AfA AL
Abschlussbericht zum dena-Projekt U
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